Bundesrat bestätigt Beitragsberechtigung der Universitäten Freiburg, St.Gallen und der Università della Svizzera italiana

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 die Universitäten Freiburg und St.Gallen sowie die Università della Svizzera italiana (USI) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) müssen sich alle bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Die Universitäten Freiburg, St.Gallen und die USI waren vom Bundesrat bereits unter dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) als beitragsberechtigt anerkannt worden. Am 25 März 2022 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die drei Universitäten institutionell akkreditiert. Anschliessend haben die Trägerkantone Freiburg, St.Gallen und Tessin die Beitragsberechtigung ihrer Universitäten beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beantragt. Am 17. November 2022 wurden diese Anträge von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universitäten Freiburg, St.Gallen und die Università della Svizzera italiana beschlossen.


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